Mitteilung vom 02.09.2025

Politischer Aschermittwoch 2024: Justiz in Biberach produziert Skandalurteile

Politischer Aschermittwoch 2024: Justiz in Biberach produziert Skandalurteile

Die juristische Aufarbeitung der Bauernproteste vom 14. Februar 2024 in Biberach entwickelt sich zum handfesten Justizskandal. Während Richter Philipp am Amtsgericht Biberach am 22. August 2025 noch erklärte, es habe sich um eine Versammlung gehandelt, die jedoch „unfriedlich“ gewesen sei, leugnete er am 1. September 2025 kurzerhand den Versammlungscharakter vollständig.

Bis August 2025 waren zahlreiche Teilnehmer der Proteste wegen Landfriedensbruch und Widerstands gegen Vollzugsbeamte zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Erst durch das Einschreiten von Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurde am 22. August 2025 der damalige Polizeieinsatzleiter Priessner als Zeuge gehört. Dessen Aussage war eindeutig: Eine Auflösung der Versammlung habe es nie gegeben, weil Polizei und Ordnungsamt gar nicht von einer Demonstration ausgegangen seien.

„Im Zweifel ist Protest immer als Versammlung anzusehen. Polizeiliche Maßnahmen gegen eine solche, vom Grundgesetz geschützte Versammlung sind rechtswidrig“, betont Rechtsanwalt Ralf Ludwig. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach klargestellt, dass eine Versammlung nicht allein dadurch ihren Schutz verliere, weil einzelne Teilnehmer unfriedlich agieren. Drei Würfe von Gegenständen oder Bengalos sind Straftaten Einzelner – sie rechtfertigen nicht, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit pauschal außer Kraft zu setzen.

Trotz dieser klaren Rechtslage entschied Richter Philipp am 22. August, das Versammlungsrecht sei nicht anwendbar, weil die Versammlung „unfriedlich“ gewesen sei. Nur wenige Tage später, am 1. September, verneinte er dann den Versammlungscharakter insgesamt – und verweigerte so einem weiteren Angeklagten den Freispruch.

Unterstützt wurde dieser Kurs durch Amtsgerichtsdirektor Thomas Möning, der sich am 30. August 2025 mit einem Interview in die Verfahren einschaltete und seine Richter öffentlich auf Linie brachte: „Störungen der öffentlichen Sicherheit sind keine Bagatelldelikte.“ Die Verteidigung wertet diese Entwicklung als gefährliche Anpassung der Justiz an politische Vorgaben. „Wer Grundrechte nach Opportunität auslegt, zerstört die Basis des Rechtsstaats“, so Ludwig. Statt die rechtswidrigen Polizeimaßnahmen vom 14. Februar 2024 aufzuarbeiten, deckt die Justiz in Biberach das Vorgehen der Einsatzkräfte. Betroffene Landwirte und Unternehmer haben sich inzwischen vernetzt und angekündigt, diesen Skandal gemeinsam in die Öffentlichkeit zu tragen.

Kurzfassung

Biberach a.d. Riß, 02 September 2025

Die juristische Aufarbeitung der Bauernproteste vom Politischen Aschermittwoch 2024 in Biberach sorgt für Kritik. Nach Aussage des damaligen Polizeieinsatzleiters habe es keine Auflösung der Versammlung gegeben. Dennoch verurteilte das Amtsgericht mehrere Teilnehmer wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollzugsbeamte.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig spricht von einem Justizskandal: „Im Zweifel ist Protest immer als Versammlung anzusehen. Polizeiliche Maßnahmen gegen eine solche, vom Grundgesetz geschützte Versammlung sind rechtswidrig.“ Nach seiner Einschätzung widerspricht die Rechtsprechung in Biberach der Linie des Bundesverfassungsgerichts, wonach einzelne Gewalttaten den Schutz einer Versammlung nicht aufheben.

Amtsgerichtsdirektor Thomas Möning hatte am 30. August erklärt, „Störungen der öffentlichen Sicherheit sind keine Bagatelldelikte“. Die Verteidigung kritisiert diese Einmischung als Verletzung der Neutralitätspflicht. Kurz zuvor hatte Richter Philipp im Verfahren gegen Daniel S. die Proteste noch als Versammlung eingestuft, wenige Tage später bestritt er den Versammlungscharakter vollständig und verhinderte damit einen Freispruch. Die Verteidigung sieht darin einen Bruch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und eine Anpassung der Justiz an politische Vorgaben.

presse@aschermittwoch-bc.de